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Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz

Energy Sharing kommt nach Deutschland

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Bundestag erstmals den rechtlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen. Ab Juni 2026 müssen alle Verteilnetzbetreiber sicherstellen, dass Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets möglich ist. Ab 2028 soll die gemeinsame Nutzung auch über angrenzende Netzgebiete hinweg erlaubt sein. Die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie RED III in deutsches Recht um und schafft die Grundlage für mehr Bürgerbeteiligung an der Energiewende. Die Informationen stammen von unserem Partner Bündnis Bürgerenergie (BBEn).

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Verbraucher Strom aus gemeinschaftlich betriebenen erneuerbaren Anlagen über das öffentliche Netz teilen können. Damit können auch Mieterinnen und Mieter sowie Menschen ohne eigene Photovoltaikanlage von der Energiewende profitieren. Ziel ist es, die Bürgerenergie zu stärken und die lokale Wertschöpfung zu fördern.

Warum ist das wichtig?

Die Vorteile von Energy Sharing sind vielfältig. Es ermöglicht mehr Bürgerbeteiligung, senkt die Stromkosten durch höheren Eigenverbrauch, steigert die Akzeptanz für erneuerbare Energien und entlastet die Netze durch lokale Nutzung. Diese Punkte machen Energy Sharing zu einem wichtigen Instrument für die Demokratisierung der Energieversorgung.

Die Kritik laut BBEn und Branchenexperten

Trotz dieser positiven Aspekte gibt es Kritik. Unser Partner BBEn begrüßt die Einführung, weist aber darauf hin, dass die Umsetzung bisher halbherzig ist. Die Teilnahme ist nur innerhalb eines Bilanzierungsgebiets möglich, Smart Meter sind verpflichtend und die Abrechnung ist komplex. Zudem fehlen finanzielle Anreize wie reduzierte Netzentgelte, was die Wirtschaftlichkeit des Modells einschränkt. Auch die Rechtslage für Bürgerenergiegemeinschaften ist unklar, was zusätzliche Unsicherheit schafft. Branchenexperten sprechen sogar von einem „Papiertiger“, da die praktische Umsetzung schwierig bleibt.

BBEn: Endlich Energy Sharing – leider nur halbherzig

Deutsche Umwelthilfe kritisiert neues Energy-Sharing-Gesetz als Papiertiger – Deutsche Umwelthilfe e.V.

Ausblick

Bis 2028 soll Energy Sharing auch über Netzgebietsgrenzen hinweg möglich sein. Damit es sein volles Potenzial entfalten kann, fordert BBEn weniger Bürokratie, eine vereinfachte Marktkommunikation, digitale Infrastruktur bei den Netzbetreibern und finanzielle Anreize. Nur so kann die gemeinsame Nutzung von Strom zu einem echten Motor der Energiewende werden.

Fazit

Energy Sharing ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit es wirkt, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Informiere dich jetzt über Bürgerenergie und werde Teil der Energiewende!

Kontaktieren Sie uns:

Anschrift

Brandenburgische Technische Universität
Cottbus - Senftenberg

Lehrstuhl Öffentliches Recht,
insbesondere Umwelt- und Planungsrecht

Fakultaet V, Raum 526, Lehrgebäude 10,
Erich-Weinert-Straße 1
03046 Cottbus

Ansprechpartner

Projektkoordinator: Dr. Dirk Marx

Pressereferent: Atilla Öztürk

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